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Einmal das Kärtchen, bitte!

Ihr kennt die Situation vielleicht selbst: Ihr müsst in eure Hausarztpraxis gehen, denn Ihr habt beispielsweise Rückenschmerzen und braucht ein Medikament oder vielleicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, weil ihr mit den Schmerzen nicht eine Stunde zu Eurer Arbeitsstätte in Frankfurt oder München fahren könnt. Der Arbeitgeber findet Homeoffice prinzipiell doof - früher hat es das schließlich auch nicht gegeben - und ihr steht nun also an der Anmeldung.

 

Ihr wart länger nicht in der Praxis und als ihr nach längerem Warten in der Schlange endlich an der Reihe seid, sagt die nette MFA (Medizinische Fachangestellte) den berühmten Satz: „Wir bräuchten dann noch Ihr Kärtchen!“

Ihr zückt also die goldene Eintrittskarte in unser Gesundheitswesen und habt euch damit eine Behandlung beim Arzt oder bei der Ärztin eures Vertrauens gesichert. 

 

Nicht immer gelingt dies ohne Diskussionen.

„Aber ich war doch letzte Woche schon da wegen meiner Blutdrucktabletten“, ist ein häufiges Argument. 

"Das habe ich aber nicht dabei", kommt auch manchmal vor. 

„Wir haben aber Quartalsanfang, wir müssen die Karte jedes Quartal einlesen, sonst gibt es keine Behandlung", ist dann leider die Antwort. 

 

Denn als gesetzlich versicherter Patient geht ohne das Kärtchen quasi gar nichts.

 

Ohne Kärtchen kann man sich Nasentropfen in der Apotheke kaufen, aber man bekommt keine Krankmeldung, keine Beratung, keine Notaufnahme, keine neue Hüfte, keinen Klinikaufenthalt, keine Reha. 

 

Ohne Kärtchen sagt die MFA: „Wir können Sie leider nicht behandeln. Rufen Sie bitte Ihre Kasse an, damit Sie uns eine Bestätigung faxen, dass Sie dort versichert sind!“ (Ohne Faxgeräte geht im deutschen Gesundheitswesen übrigens auch nichts.)

Oder sie sagt: "Dann müssen Sie die Karte leider holen gehen."

 

Das Kärtchen besagt nämlich, dass man bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und Anrecht auf die Leistungen dieser Kasse habt.

 

Wirtschaftlichkeitsgebot 

 

Laut Sozialgesetzbuch müssen diese Leistungen aber übrigens lediglich zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein. Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. 

 

Das nennt sich Wirtschaftlichkeitsgebot und bedeutet Folgendes:

 

  • Ausreichend: Die Leistungen entsprechen dem aktuellen Stand der Forschung und dem medizinischen Stand der Kenntnisse. Die Leistung ist ausreichend, wenn sie gerade den Behandlungserfolg erzielt. Sprich: Sie bekommen eine medizinische Versorgung, die einer Schulnote 4 entspricht. 
  • Zweckmäßig: Die Leistung muss dem Ziel dienen, also den Behandlungserfolg herbeiführen. 
  • Wirtschaftlich: Die Leistung soll hochwertig sein, aber kostengünstig.
  • Notwendig: Die Leistung ist für den Behandlungserfolg erforderlich und kann nicht ersetzt werden. Sie darf aber nicht über den Umfang dessen gehen, der für den Behandlungserfolg notwendig ist.

 

Das klingt alles etwas dröge und vor allem negativ. Aber es funktioniert. Immerhin müssen Millionen Versicherte, die in der GKV sind, Leistungen erhalten können. Und das würde nicht finanzierbar sein, wenn alle Patienten jedwede medizinische Leistung erhalten: jedes Päckchen Nasentropfen, Massage gegen die Rückenverspannungen, Probiotika für den Darm. 

 

Das System unterliegt dem Solidaritätsprinzip und besagt, dass die Gesunden den Kranken helfen. Wenn Ihr gesund seid, zahlt Ihr dennoch Eure Kassenbeiträge (ebenso wie der Arbeitgeber), damit Kranke behandelt werden können. Ihr habt natürlich auch Anspruch auf Leistungen, aber es mag sein, dass diese nicht Eurem Wunsch entsprechen.

 

Um bei den Rückenschmerzen zu bleiben: Ihr geht damit zum Arzt oder Eurer Ärztin, dann bekommen Ihr vielleicht Ibuprofen 600 auf Rezept oder aber Ihr sollt Euch die niedriger dosierten Ibuprofen 400 in der Apotheke kaufen, denn diese sind frei verkäuflich und günstig. Das ist den meisten Menschen zumutbar. Ihr bekommt vielleicht ein Rezept für sechsmal Krankengymnastik, aber kein zweites, weil der Hausarzt bei den Heilmitteln, wie diese Rezepte für Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie und Podologie heißen, haushalten muss. Denn andere Patienten sind kränker und benötigen dringend Logopädie, z.B. nach einem Schlaganfall. Oder Ergotherapie, weil sie von der Intensivstation kamen nach einer Tumoroperation. 

Aber: Es gibt für manche schwere Diagnosen einen besonderen Verordnungsbedarf und langfristige Genehmigungen für Heilmittel, die das Budget der Praxis nicht belasten. Das muss am besten mit der Praxis oder der Krankenkasse besprochen werden, ob die eigene Diagnose in diesem Katalog enthalten ist. 

 

Das alles kann jeden treffen. Jeder mit einer Krebserkrankung, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall bekommt seine Behandlung durch die Krankenkassen bezahlt, und das geht schnell in die Tausende: der Erstbesuch beim Hausarzt oder der Besuch in der Notaufnahme, die Einweisung in die Klinik, die Operation, Pflege, Reha. Das alles kostet viel Geld. In Amerika wäre ein Mensch anschließend arm. 

Wir hier in Deutschland müssen dafür glücklicherweise nicht aufkommen.

 

Das heißt aber auch, dass die Rückenschmerzen erst einmal nur „ausreichend“ behandelt werden und Ihr Euch eventuell manche Medikamente oder Therapien selbst finanzieren müsst. Und: Wenn die Probleme weiter bestehen oder Wahrzeichen für schwere Erkrankungen vorhanden sind, dann werden auch die Rückenschmerzen mit allen Mitteln durch diagnostiziert und behandelt.

 

Das heißt, Ihr könnt mit dem Kärtchen so oft zu Eurem Arzt/Ärztin gehen, wie es notwendig ist. Die Praxis bekommt dafür jedoch nicht mehr Geld. Einmal im Quartal wird die Krankenkassenkarte registriert und die Praxis bekommt (je nach Bundesland) etwa 45€ von der entsprechenden Krankenkassen. Natürlich nicht sofort. Die Praxis rechnet am Ende des Quartals alle Patienten ab, sendet diese an die Kassenärztliche Vereinigung und diese rechnet schließlich mit den Kassen ab. 

 

Man stelle sich das in einer Werkstatt vor

 

Die Quintessenz ist aber, dass die Praxis nicht jede Behandlung vergütet bekommt. Es ist in etwa so, als würde Ihr Eurer Autowerkstatt ein Kärtchen einer (fiktiven) gesetzlichen Autoschadensversicherung geben, für die Euch vom Lohn ein gewisser Betrag abgezogen wird. Die Werkstatt bekommt bei Vorlage der Karte pro Quartal 45€ und dafür könnt Ihr wegen des scheppernden Geräuschs beim Fahren vorstellig werden, wegen des kaputten Dichtungsgummis am Fenster und wegen des Ölwechsels. 

 

Die Werkstatt weist Euch dann darauf hin, dass sie den Ölwechsel mit dem zweckmäßigen und ausreichenden Öl durchführen kann (das Auto fährt dann auch gut weiter), oder mit dem etwas besseren Öl, das Ihr aber selbst bezahlen müsst - damit fährt es sich genauso gut, aber der nächsten Ölwechsel ist erst 5000 km später fällig. 

 

Die Werkstatt kann eventuell eine Sonderuntersuchung mit der (fiktiven) Kassenwerkstattvereinigung abrechnen, weil das Auto womöglich einen größeren Schaden hat oder sehr alt ist. Aber prinzipiell könnt Ihr wegen jedes Kratzers im Lack einen Termin bekommen und die Werkstatt behandelt es, weil Ihr das Auto-Kärtchen vorgelegt haben. Super Sache, oder? Ich fände das gar nicht so schlecht, weil ich wirklich keine Ahnung von Autos habe. Die Werkstätten dieses Landes würden jedoch auf die Barrikaden gehen.

 

Verständlicherweise. Wir Niedergelassenen sind es einfach so gewohnt.

 

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Bild:  Michael Schwarzenberger auf Pixabay

 

Nachtrag: Besonderer Verordnungsbedarf und langfristiger Heilmittelbedarf im Text ergänzt.